Bestattungsvorsorge: die eigene Bestattung regeln
Wer zu Lebzeiten festlegt, was einmal geschehen soll, nimmt den Angehörigen die Entscheidungen ab, die sich später am schwersten anfühlen. Diese Seite erklärt, was dazugehört, wie das Geld gesichert wird — und was man sich sparen kann.
Die Wünsche
Bestattungsart, Ort, Trauerfeier, Musik, wer verständigt werden soll. Kostet nichts außer einer halben Stunde Nachdenken und einem Blatt Papier, das die Familie findet.
Das Geld
Ein Betrag, der bereitliegt, damit niemand vorstrecken muss. Kann ein Sparbuch sein, ein Treuhandkonto oder eine Versicherung — mit oder ohne Vertrag mit einem Bestatter.
Beides geht getrennt. Man kann seine Wünsche festhalten, ohne einen Cent zu hinterlegen, und man kann Geld zurücklegen, ohne mit einem Bestattungsunternehmen zu sprechen. Wer das weiß, entscheidet ruhiger.
Was in eine Vorsorge gehört
Bestattungsart
Erd- oder Feuerbestattung, Urnengrab, Naturbestattung, See. Die Entscheidung mit der größten Wirkung auf alles Weitere.
Ort
Welcher Friedhof, welche Gemeinde, gibt es eine Familiengrabstelle und wie lange läuft sie noch.
Trauerfeier
Ob überhaupt, kirchlich oder weltlich, mit Musik, mit Rede, im engsten Kreis oder offen.
Wer verständigt werden soll
Die Liste, die den Angehörigen am meisten Arbeit abnimmt — und die niemand außer Ihnen aufstellen kann.
Wo die Papiere liegen
Urkunden, Versicherungen, Sparbuch, Grabstellenurkunde. Ein Satz genügt: „im Ordner im Schlafzimmerschrank".
Der Rahmen für die Kosten
Nicht auf den Euro, aber eine Größenordnung — und woher das Geld kommen soll.
Worauf zu achten ist
Vier Fragen, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten
- Wo liegt das Geld? Auf einem Treuhandkonto oder Sparbuch mit Sperrvermerk ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb insolvent wird. Im Betriebsvermögen ist es das nicht.
- Was ist, wenn ich umziehe? Wird ausgezahlt, kann ein anderer Betrieb übernehmen, fallen Gebühren an?
- Was passiert bei Preissteigerungen? Ist der Preis festgeschrieben oder gibt es eine Gleitklausel — und wenn ja, an was gekoppelt? Bei einem Zeitraum von zwanzig Jahren ist das der Posten, der über die Hälfte des Betrags entscheidet.
- Was ist nicht enthalten? Friedhofsgebühren, Grabstein, Grabpflege und Blumen sind häufig ausgenommen. Ein Vertrag über „die komplette Bestattung" kann trotzdem die Hälfte der tatsächlichen Kosten offenlassen.
Lassen Sie sich den Vertrag mitgeben und lesen Sie ihn in Ruhe zu Hause. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Bestattungsvorsorge im ersten Gespräch zu unterschreiben. Wer Druck macht, gibt Ihnen damit schon die Antwort.
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Der einfache Weg, wenn es schnell gehen soll
Wer nicht sofort einen Vertrag will, aber auch nicht nichts tun möchte, kommt mit einer Stunde schon weit:
Ein Blatt Papier, handschriftlich
Bestattungsart, Ort, ob Trauerfeier — mehr braucht es nicht. Datum und Unterschrift darunter.
Die Liste der zu Verständigenden
Namen und Telefonnummern. Das ist der Teil, den Angehörige sonst aus Adressbüchern zusammensuchen.
Ein Satz, wo die Papiere sind
Urkunden, Versicherungen, Sparbuch. Ein Ort, ein Satz.
Einer Person sagen, dass es das gibt
Der wichtigste Schritt. Ein Papier, von dem niemand weiß, wird nach der Bestattung gefunden.
Das ist keine Vorsorge im rechtlichen Sinn und sichert kein Geld. Aber es beantwortet die Fragen, an denen Angehörige im ersten Schock hängen — und das ist der größere Teil des Nutzens.
Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen über die eigene Bestattung, geschlossen zu Lebzeiten. Darin steht, was gewünscht ist — Bestattungsart, Sarg oder Urne, Ort, Musik, Blumen, Verständigungen — und was das kostet.
Zwei Dinge sind daran wichtig und werden oft verwechselt: die Festlegung der Wünsche und die Sicherung des Geldes. Das eine geht ohne das andere. Man kann seine Wünsche aufschreiben, ohne einen Cent zu hinterlegen — und man kann Geld ansparen, ohne mit einem Bestatter zu sprechen.
Das ist die entscheidende Frage. Geld, das direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt wird und dort im Betriebsvermögen liegt, ist im Fall einer Insolvenz nicht geschützt — dann ist man einer von vielen Gläubigern.
Sicher ist es auf einem Treuhandkonto oder auf einem Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters. In beiden Fällen kommt der Betrieb erst heran, wenn er die Leistung erbracht hat. Manche Betriebe arbeiten auch über eine Sterbegeldversicherung.
Fragen Sie ausdrücklich: Wo liegt das Geld, auf welchen Namen, und wer kann wann darüber verfügen? Ein Betrieb, der darauf keine klare Antwort gibt, ist der falsche.
Ein Vertrag mit einem Bestatter in Klagenfurt hilft wenig, wenn man mit 84 zur Tochter nach Linz zieht. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss, was dann gilt: Wird der Vertrag aufgelöst und das Geld ausgezahlt? Kann ein Betrieb am neuen Ort einspringen? Fallen Gebühren an?
Ein Sparbuch mit Sperrvermerk ist hier flexibler als eine Vorauszahlung an einen bestimmten Betrieb: der Sperrvermerk lässt sich ändern, eine geleistete Zahlung nicht so einfach.
Die Sorge für den Verstorbenen — die Totenfürsorge — liegt bei den nächsten Angehörigen. Sie sind aber an den erklärten Willen des Verstorbenen gebunden, soweit er feststellbar und zulässig ist. Ein schriftlich festgehaltener Wunsch ist deshalb weit mehr als eine Bitte.
Praktisch zählt aber etwas anderes: dass die Angehörigen von dem Papier wissen und es finden. Eine Vorsorgevereinbarung in einem Bankschließfach, von dem niemand weiß, wird nach der Bestattung gefunden. Sagen Sie mindestens einer Person, wo es liegt.
Vorsorgevermögen für die eigene Bestattung ist in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe geschützt und wird nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Die Grenzen und Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, weil Sozialhilfe Landesrecht ist.
Wir nennen hier bewusst keine Zahl: eine veraltete Zahl auf einer Website ist schlimmer als keine. Die verlässliche Auskunft gibt die Sozialabteilung des Landes oder der Sozialberatungsstelle Ihrer Gemeinde — und zwar bevor Sie etwas hinterlegen.
Drei verschiedene Dinge, die häufig in einem Satz genannt werden:
- Patientenverfügung: Welche medizinischen Behandlungen ich ablehne, wenn ich mich nicht mehr äußern kann. Gilt zu Lebzeiten.
- Vorsorgevollmacht: Wer für mich entscheidet und handelt, wenn ich es nicht mehr kann. Gilt zu Lebzeiten und endet mit dem Tod.
- Bestattungsvorsorge: Was nach meinem Tod geschieht. Beginnt genau dort, wo die anderen zwei enden.
Wer das eine geregelt hat, hat das andere nicht geregelt. Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Ärzte, Notare und Rechtsanwälte zuständig, nicht Bestattungsunternehmen.
Sparen reicht für das Geld. Es reicht nicht für die Entscheidungen.
Der praktische Wert einer Vorsorge liegt weniger im Finanziellen als darin, dass die Angehörigen im ersten Schock nichts entscheiden müssen, wovon sie nichts wissen. Wer selbst festgelegt hat, ob Erd- oder Feuerbestattung, welcher Friedhof und ob es eine Trauerfeier gibt, nimmt den Hinterbliebenen genau die Fragen ab, die sich später wie eine Schuld anfühlen: Hätte er das so gewollt?
Wer nur das Geld sichern will, kann das ohne Vertrag tun: ein Sparbuch und ein Blatt Papier mit den Wünschen, beides an einem Ort, von dem die Familie weiß. Das ist eine ehrliche Alternative, und kein Bestatter sollte Ihnen erzählen, dass es sie nicht gibt.
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Diese Seite gibt allgemeine Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Was bei der Sozialhilfe angerechnet wird, ist Landesrecht und von Bundesland zu Bundesland verschieden; die verlässliche Auskunft gibt die Sozialabteilung des Landes. Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Ärzte, Notare und Rechtsanwälte zuständig. Zur Bestattung selbst berät ein Bestattungsunternehmen vor Ort — und zwar meist kostenlos, auch wenn am Ende kein Vertrag steht.
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