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Ablauf einer Bestattung in Österreich

Nach einem Todesfall laufen viele Dinge gleichzeitig — und der größere Teil davon läuft ohne Ihr Zutun. Diese Seite geht den Ablauf der Reihe nach durch und sagt bei jedem Schritt, wer ihn übernimmt. Das ist die Angabe, die am häufigsten fehlt und am meisten entlastet.

Sie suchen, was Sie selbst zu tun haben? Dann ist die Checkliste Todesfall die richtige Seite — sie ist zum Abhaken gemacht. Diese Seite hier erklärt den Ablauf im Ganzen, einschließlich der Schritte, die andere für Sie erledigen.
1

sofort, innerhalb von Stunden

Arzt

Totenbeschau

Ein Arzt stellt den Tod und die Todesursache fest und stellt die Totenbeschaubescheinigung aus. Ohne sie darf niemand überführt werden. Zu Hause verständigen die Angehörigen den Hausarzt, den Ärztenotdienst oder die Rettung unter 144; im Krankenhaus und Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.

Bei unklarer Todesursache verständigt der Arzt die Behörde. Wird eine Obduktion angeordnet, verschiebt sich alles Weitere — das ist keine Schikane, sondern der Grund, warum eine Einäscherung erst nach der behördlichen Freigabe möglich ist.

2

am ersten Tag

Angehörige rufen an, Bestatter holt ab

Verständigung des Bestatters und Überführung

Der Bestatter holt den Verstorbenen ab und übernimmt die Versorgung. Er ist rund um die Uhr erreichbar — das gehört zum Beruf. Beauftragt werden muss dabei noch nichts: die Überführung ist eine Leistung, das Bestattungsangebot ein eigener Vorgang.

Unterschreiben Sie in der ersten Stunde keinen Auftrag. Nehmen Sie sich dafür den nächsten Tag. Kein seriöser Betrieb drängt darauf.

3

am ersten oder zweiten Tag

Bestatter mit den Angehörigen

Beratungsgespräch und Angebot

Im Gespräch werden Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Termin und Gestaltung der Feier festgelegt. Der Bestatter fragt nach den Dokumenten und erklärt, welche Behördenwege er übernimmt. Am Ende steht ein schriftliches Angebot.

Verlangen Sie einzeln ausgewiesene Posten, nicht eine Pauschalsumme — und fragen Sie, was nicht enthalten ist. Grabstein und Grabpflege fehlen fast immer. Welche Posten es gibt.

4

in den ersten Tagen

in der Regel der Bestatter

Meldung beim Standesamt, Sterbeurkunde

Der Todesfall wird beim Standesamt gemeldet, das die Sterbeurkunde ausstellt. Sie ist das Dokument, das danach überall verlangt wird: von der Bank, den Versicherungen, der Pensionsversicherung und dem Notar.

Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen — jede Stelle will ein eigenes Exemplar, und Nachbestellen dauert. Vier bis sechs sind eine brauchbare Zahl.

5

parallel, in den ersten Tagen

Bestatter

Abstimmung mit Friedhof, Krematorium und Pfarre

Der Bestatter vereinbart den Termin für Feier und Beisetzung, klärt die Grabstelle mit der Friedhofsverwaltung und beauftragt bei einer Feuerbestattung das Krematorium. Auch die behördliche Freigabe für die Einäscherung läuft über ihn.

Der Termin richtet sich nach der Verfügbarkeit von Friedhof und Pfarre, nicht nur nach Ihren Wünschen. Wenn ein bestimmter Tag wichtig ist, sagen Sie es früh.

6

sobald der Termin steht

Angehörige, oft mit Hilfe des Bestatters

Verständigung der Trauergäste

Persönliche Anrufe, Karten oder eine Traueranzeige. Der Bestatter übernimmt Druck und Versand der Drucksorten und schaltet auf Wunsch die Anzeige.

Eine Anzeige in einer Tageszeitung ist teuer. Wer die Angehörigen ohnehin persönlich verständigt, braucht sie nicht — sie ist vor allem für weitere Bekannte und ehemalige Kollegen gedacht.

7

meist am Tag der Feier

Bestatter richtet ein, Angehörige entscheiden

Aufbahrung und Verabschiedung

Offene oder geschlossene Aufbahrung, in der Halle des Friedhofs oder in den Räumen des Bestatters. Häufig gibt es davor eine Verabschiedung nur im engsten Kreis.

Freiwillig. Viele Angehörige berichten, dass ein bewusster Abschied beim Trauern hilft — verpflichtet ist niemand, und Kinder sollten selbst entscheiden dürfen.

8

ein bis zwei Wochen nach dem Tod

Pfarre oder Trauerredner, organisiert vom Bestatter

Trauerfeier

Rede, Musik, Blumen, gemeinsames Gedenken. Kirchlich oder frei gestaltet, kurz oder ausführlich, mit vielen Gästen oder im Familienkreis. Danach der gemeinsame Gang zum Grab.

Es gibt keine Vorschrift, wie eine Trauerfeier aussehen muss. Eine Beisetzung ohne Feier ist ebenso möglich wie eine Feier ohne Beisetzung — etwa, wenn die Urne später beigesetzt wird.

9

nach der Feier oder später

Bestatter und Friedhof

Beisetzung

Sarg oder Urne werden beigesetzt. Bei einer Feuerbestattung kann die Beisetzung der Urne auch Wochen nach der Trauerfeier stattfinden — in kleinem Kreis, mit mehr Ruhe.

Eine Naturbestattung findet nicht auf dem Friedhof statt, sondern in der zugelassenen Anlage; der Termin richtet sich nach deren Betreiber.

10

Wochen bis Monate danach

Notar als Gerichtskommissär

Verlassenschaftsverfahren

Der Nachlass wird beim Bezirksgericht abgewickelt, geführt von einem Notar. Er meldet sich bei den Angehörigen; Sie müssen ihn nicht suchen. Am Ende steht die Einantwortung — erst dann sind die Konten wieder verfügbar.

Bewahren Sie die Bestattungsrechnungen auf: die Kosten sind nach § 549 ABGB vorrangig aus dem Nachlass zu ersetzen. Wer sie vorgestreckt hat, bekommt sie daraus zurück.

11

einige Monate später

Steinmetz

Grabstein und Grabgestaltung

Bei einem Erdgrab wird der Stein erst gesetzt, wenn sich die Erde gesenkt hat — das dauert typischerweise mehrere Monate. Bis dahin genügt eine schlichte Kennzeichnung.

Eine eigene Rechnung, die im Bestattungsangebot nicht enthalten war, und je nach Ausführung vierstellig. Wer früh danach fragt, wird davon nicht überrascht.

Wer macht was — auf einen Blick

Der Bestatter

  • Abholung und Überführung
  • Versorgung und Einkleidung
  • Meldung beim Standesamt
  • Sterbeurkunde beschaffen
  • Abstimmung mit Friedhof und Pfarre
  • Auftrag an das Krematorium
  • Behördliche Freigaben
  • Aufbahrung einrichten
  • Drucksorten und Traueranzeige
  • Organisation der Trauerfeier

Sie als Angehörige

  • Arzt verständigen
  • Bestatter auswählen
  • Bestattungsart entscheiden
  • Sarg oder Urne wählen
  • Grabstelle klären
  • Trauerfeier gestalten
  • Gäste verständigen
  • Bank und Versicherungen melden
  • Pensionsversicherung melden
  • Verträge kündigen

Andere Stellen

  • Arzt: Totenbeschau
  • Standesamt: Sterbeurkunde
  • Krematorium: Einäscherung
  • Friedhof: Grabstelle, Graböffnung
  • Pfarre oder Redner: Trauerfeier
  • Notar: Verlassenschaftsverfahren
  • Steinmetz: Grabstein
  • Behörde: Freigabe bei unklarer Todesursache

Wenn es nicht der Regelfall ist

Todesfall im Ausland

Deutlich aufwendiger und teurer: es sind Papiere des jeweiligen Landes nötig, eine Überführung ist genehmigungspflichtig, und die Kosten liegen häufig im fünfstelligen Bereich. Eine Einäscherung vor Ort mit anschließender Überführung der Urne ist der einfachere Weg. Wenden Sie sich an einen Bestatter mit Erfahrung damit und an die österreichische Vertretung im betreffenden Land. Manche Reise- oder Kreditkartenversicherungen decken die Rückholung — im Vertrag nachsehen.

Unklare Todesursache oder Obduktion

Der Arzt verständigt die Behörde, und der Verstorbene wird erst nach der Freigabe übergeben. Eine Einäscherung ist bis dahin nicht möglich, weil sie Beweise vernichtet. Das verschiebt den Termin um Tage. Es ist kein Zeichen eines Verdachts gegen Angehörige — sondern ein Verfahren, das immer gleich läuft.

Kein Geld für die Bestattung

Sprechen Sie es beim Bestatter vor der Beauftragung offen an. Zuerst haftet der Nachlass (§ 549 ABGB), dann die Unterhaltspflichtigen, dann kann ein Antrag auf Übernahme beim Sozialamt der Gemeinde oder des Landes gestellt werden. Wer den Auftrag unterschreibt, haftet persönlich — deshalb ist das Gespräch vorher wichtig. Seriöse Betriebe kennen die Möglichkeiten.

Streit in der Familie

Wenn Angehörige verschiedene Vorstellungen haben, gilt zuerst der Wille des Verstorbenen — schriftlich festgehalten oder glaubhaft geäußert. Fehlt er, entscheiden die nächsten Angehörigen nach der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses. Der Bestatter kann dabei nicht schlichten und wird auf eine Einigung warten; im Streitfall hilft nur eine rechtliche Beratung, und das kostet Zeit, die knapp ist. Wer das vermeiden will, hält seinen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich fest.

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Häufige Fragen zum Ablauf

In der Regel eine bis zwei Wochen. Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht, und die Fristen für Beisetzung oder Einäscherung unterscheiden sich je Bundesland — meist liegen wenige Tage zwischen Tod und Einäscherung. Bei einer Feuerbestattung kann die Beisetzung der Urne danach mit mehr Ruhe angesetzt werden, was hilft, wenn Angehörige anreisen müssen. Wenn eine Obduktion nötig ist oder ein Todesfall im Ausland eintrat, dauert es länger.

Der Bestatter übernimmt Abholung und Überführung, die Versorgung des Verstorbenen, die Meldung beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunde, die Abstimmung mit Friedhof, Krematorium und Pfarre sowie die Organisation der Trauerfeier. Sie selbst entscheiden über Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle und Gestaltung der Feier — und Sie verständigen die Stellen, die auf Ihre Person laufen: Bank, Versicherungen, Pensionsversicherung, Vermieter. Fragen Sie ausdrücklich nach, was der Betrieb übernimmt: das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden.

Die amtliche Feststellung des Todes und der Todesursache durch einen Arzt. Sie ist in Österreich zwingend, vor jeder Überführung, und die Grundlage aller weiteren Schritte: aus ihr entsteht die Totenbeschaubescheinigung, mit der das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellt. Bei unklarer Todesursache verständigt der Arzt die Behörde, und es kann eine Obduktion angeordnet werden — dann verschiebt sich alles Weitere.

Nein, sie ist freiwillig. Möglich ist eine offene oder geschlossene Aufbahrung, in der Aufbahrungshalle des Friedhofs oder in den Räumen des Bestatters, häufig auch nur für die engste Familie. Viele Angehörige berichten, dass ein bewusster Abschied beim Trauern hilft — es ist aber niemand dazu verpflichtet, und Kinder sollten selbst entscheiden dürfen.

Meist in dieser Reihenfolge: Aufbahrung oder Verabschiedung im engen Kreis, Trauerfeier mit Rede und Musik, gemeinsamer Gang zum Grab, Beisetzung, danach häufig ein Zusammensein bei Kaffee oder Essen. Die Feier kann kirchlich sein oder von einem freien Trauerredner gestaltet werden; auch eine Beisetzung ohne Feier ist möglich. Wie lang und wie aufwendig sie ist, entscheiden allein die Angehörigen.

Es läuft das Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht, abgewickelt von einem Notar als Gerichtskommissär — er meldet sich von selbst. Der Grabstein wird gesetzt, wenn sich das Erdgrab gesenkt hat, das dauert einige Monate. Und die Verständigungen laufen weiter: Verträge, Abonnements, digitale Konten. Erfahrungsgemäß tauchen noch Monate später Rechnungen auf, an die niemand gedacht hat.

Das könnte Sie auch weiterbringen

Diese Seite gibt allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht: die neun Bundesländer haben eigene Leichen- und Bestattungsgesetze, die sich in Fristen und Formalitäten unterscheiden. Für den Einzelfall gilt, was Ihr Bestatter, Ihre Gemeinde und der zuständige Notar sagen.

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