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Bestattungsarten in Österreich

Die Wahl der Bestattungsart ist die erste große Entscheidung und die, die auf alles Weitere wirkt: auf die Kosten, auf die Folgekosten, auf die Frage, ob es später einen Ort zum Hingehen gibt. Diese Seite beantwortet für jede Art dieselben Fragen — damit sie vergleichbar sind.

Wenn der Wunsch des Verstorbenen bekannt ist, ist die Entscheidung getroffen. Eine schriftliche Verfügung, eine Vorsorgevereinbarung beim Bestatter oder eine klare Äußerung im Familienkreis geht allem anderen vor — auch dem, was Angehörige für richtig halten. Ist nichts bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen.

Alle Arten nebeneinander

Art Kosten (Anhaltspunkt) Folgekosten Ort zum Hingehen Grabpflege
Erdbestattung € 4.000 – € 10.000 hoch ja, Friedhof laufend
Feuerbestattung € 2.500 – € 6.000 gering ja, Friedhof gering bis keine
Naturbestattung € 3.000 – € 6.500 keine ja, Wald oder Wiese keine
Seebestattung € 3.500 – € 7.000 keine nur mit Reise keine
Erinnerungsdiamant ab € 4.000, zusätzlich die der Beisetzung bei sich

Anhaltspunkte, keine Preise — woraus sich die Beträge zusammensetzen.

Die Arten im Einzelnen

Erdbestattung

Der Sarg wird in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt.

Die traditionellste Form und in Österreich lange die selbstverständliche. Sie gibt den Angehörigen einen festen Ort, der über Generationen bleibt — viele Familiengräber sind älter als die Menschen, die sie pflegen. In den meisten Religionen ist sie die vorgesehene Form.

Voraussetzung
Keine besondere. Eine Grabstelle muss vorhanden sein oder erworben werden.
Kosten
€ 4.000 – € 10.000
Folgekosten
Grabstein, Grabeinfassung, Grabpflege, Verlängerung des Grabrechts. Über zwanzig Jahre gerechnet der größte Teil der Gesamtkosten.

Spricht dafür

  • Ein bleibender Ort für die Trauer
  • Familiengrab über Generationen möglich
  • Von allen Religionsgemeinschaften anerkannt
  • Keine Entscheidung über die Asche nötig

Zu bedenken

  • Die teuerste Form, vor allem wegen der Grabstelle
  • Laufende Grabpflege, oft über Jahrzehnte
  • Örtlich gebunden — schwierig, wenn die Familie wegzieht
  • Das Grabrecht muss regelmäßig verlängert werden

Feuerbestattung

Einäscherung im Krematorium, danach Beisetzung der Urne.

Heute in Österreich die häufigere Form, vor allem in den Städten. Nach der Einäscherung ist die Beisetzung flexibel: Urnengrab, Urnennische an einer Friedhofsmauer, Bestattungswald oder Naturwiese. Zwischen Tod und Beisetzung darf mehr Zeit liegen — das hilft, wenn Angehörige aus dem Ausland anreisen.

Voraussetzung
Der Wille des Verstorbenen muss feststellbar sein. Dazu die behördliche Freigabe, die auf der Totenbeschau beruht — bei unklarer Todesursache erst nach Klärung.
Kosten
€ 2.500 – € 6.000
Folgekosten
Bei einer Urnennische gering bis keine. Beim Urnengrab Beschriftung und leichte Pflege.

Spricht dafür

  • Meist deutlich günstiger, vor allem bei der Grabstelle
  • Wenig oder keine Grabpflege
  • Mehr Zeit bis zur Beisetzung
  • Viele Formen der Beisetzung möglich

Zu bedenken

  • Die Einäscherung kostet zusätzlich
  • Für manche Menschen aus religiösen Gründen nicht in Frage kommend
  • Der Vorgang ist nicht umkehrbar — bei Zweifeln über den Willen des Verstorbenen ist Vorsicht geboten

Naturbestattung

Beisetzung der Asche an einem Baum oder auf einer Wiese.

Es gibt in Österreich Bestattungswälder und Naturwiesen, in denen die Asche in einer abbaubaren Urne beigesetzt wird. Die Stelle wird klein gekennzeichnet, häufig am Baum selbst. Für Menschen, denen die Natur wichtiger war als ein Friedhof, und für Familien, die keine Grabpflege leisten können oder wollen — etwa, weil sie weit weg wohnen.

Voraussetzung
Einäscherung. Die Fläche muss behördlich als Bestattungsanlage zugelassen sein — nicht jeder Wald ist einer.
Kosten
€ 3.000 – € 6.500
Folgekosten
Keine. Die Nutzungsgebühr wird meist für viele Jahre im Voraus bezahlt, Grabpflege entfällt vollständig.

Spricht dafür

  • Keine Grabpflege, keine Verlängerung
  • Kosten von Anfang an bekannt
  • Ein Ort in der Natur statt einer Grabreihe
  • Auch für Familien, die weit weg wohnen

Zu bedenken

  • Kein eigenes Grab zum Gestalten
  • Oft eingeschränkte Besuchszeiten und keine Kerzen oder Blumen erlaubt
  • Die Zahl der Anlagen ist begrenzt — nicht in jeder Region vorhanden
  • Die Vorauszahlung für Jahrzehnte ist an den Betreiber der Anlage gebunden

Seebestattung

Beisetzung der Asche im Meer, über einen Partner im Ausland.

Österreich hat keine Küste, deshalb erfolgt die Beisetzung über eine Reederei an Nord- oder Ostsee oder im Mittelmeer. Die wasserlösliche Urne wird auf offener See beigesetzt, meist von einem Kapitän, häufig mit einer kurzen Zeremonie. Angehörige können mitfahren; wer nicht mitfährt, erhält die Position und einen Eintrag im Logbuch. Die Beisetzung in einem österreichischen See ist nicht zulässig.

Voraussetzung
Einäscherung und Überführung der Urne ins Ausland. Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Recht des Küstenstaats.
Kosten
€ 3.500 – € 7.000
Folgekosten
Keine. Dafür entstehen Reisekosten, wenn Angehörige mitfahren wollen.

Spricht dafür

  • Für Menschen mit einer Verbindung zum Meer
  • Keine Grabpflege und keine laufenden Kosten
  • Eine ungewöhnliche, sehr persönliche Form der Verabschiedung

Zu bedenken

  • Kein Ort, den man ohne Reise besuchen kann
  • Reisekosten für Angehörige, oft mit Übernachtung
  • Abhängig von Wetter und Termin der Reederei
  • Für ältere Angehörige praktisch nicht besuchbar

Erinnerungsdiamant und Schmuck

Ein Teil der Asche wird zu einem Stein oder Schmuckstück verarbeitet.

Aus einer geringen Menge Asche entsteht in einem Hochdruckverfahren ein synthetischer Diamant, der getragen oder aufbewahrt werden kann. Angeboten wird das über Betriebe in der Schweiz und in Deutschland; österreichische Bestatter vermitteln. Wichtig zu wissen: der übrige Teil der Asche muss regulär beigesetzt werden — die Kosten fallen also zusätzlich zu einer Bestattung an, nicht anstelle.

Voraussetzung
Einäscherung. Die reguläre Beisetzung der übrigen Asche bleibt verpflichtend.
Kosten
ab € 4.000, offen nach oben — zusätzlich zur Bestattung
Folgekosten
Die Folgekosten der eigentlichen Beisetzung bleiben bestehen.

Spricht dafür

  • Die einzige zulässige Form, etwas dauerhaft bei sich zu behalten
  • Nicht an einen Ort gebunden
  • Kann weitergegeben werden

Zu bedenken

  • Teuer, und die Kosten kommen zu einer Bestattung hinzu
  • Die Herstellung dauert Monate
  • Innerhalb der Familie oft strittig — wer bekommt den Stein?
  • Bei einem Verlust ist er nicht ersetzbar

Was in Österreich nicht möglich ist

Danach wird am häufigsten gefragt, deshalb steht es hier ausdrücklich: Die Urne mit nach Hause zu nehmen oder die Asche im eigenen Garten zu verstreuen, ist in Österreich grundsätzlich nicht zulässig.

Es gilt Bestattungspflicht auf einer dafür bestimmten Fläche — Friedhof oder eine behördlich zugelassene Bestattungsanlage. Bestattungsrecht ist Landesrecht, die neun Bundesländer regeln es in eigenen Gesetzen, aber in diesem Punkt gehen sie in dieselbe Richtung. Ausnahmen sind selten und bewilligungspflichtig.

Zulässige Wege, wenn Sie etwas bei sich behalten möchten: ein Erinnerungsdiamant oder ein Schmuckstück mit einer geringen Menge Asche, während der übrige Teil regulär beigesetzt wird. Eine Naturbestattung gibt einen Ort in der Natur, ohne dass etwas verstreut wird. Fragen Sie den Bestatter — er kennt die Regelung Ihres Bundeslandes und weiß, was bewilligungsfähig ist.

Vier Fragen, die die Entscheidung leichter machen

1. Ist ein Wunsch bekannt?

Wenn ja, ist die Frage beantwortet — auch wenn Angehörige es anders machen würden. Schauen Sie nach einer schriftlichen Verfügung, einer Vorsorgevereinbarung beim Bestatter oder einem Vermerk im Testament.

2. Gibt es eine Grabstelle in der Familie?

Eine bestehende Grabstelle verändert die Kosten stärker als jede andere Entscheidung — dann ist die Erdbestattung möglicherweise die günstigste Form. Prüfen Sie, wer das Nutzungsrecht hat und ob es noch aufrecht ist.

3. Wer wird das Grab besuchen und pflegen?

Wenn die Familie weit weg wohnt oder niemand da ist, der die Pflege über zwanzig Jahre leisten kann, ist eine Naturbestattung oder eine Urnennische die ehrlichere Wahl. Ein verwahrlostes Grab belastet mehr als kein Grab.

4. Was ist tatsächlich möglich?

Nicht jede Form gibt es überall: Bestattungswälder sind nicht in jeder Region vorhanden, und die Friedhofsordnung der Gemeinde bestimmt, welche Grabformen es gibt. Der Bestatter vor Ort weiß das — und das ist ein guter Grund, ihn zuerst zu fragen.

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Sie teilen Ihren Bedarf mit. Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Bestattungsunternehmen in Ihrer Region weiter. Sie erhalten Angebote zum Vergleichen — kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zu den Bestattungsarten

Erdbestattung und Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne. Die Urnenbeisetzung kann in einem Urnengrab, einer Urnennische, in einem Bestattungswald oder auf einer Naturwiese erfolgen, sofern die Fläche dafür behördlich zugelassen ist. Seebestattung und Erinnerungsdiamant sind über Partnerbetriebe im Ausland möglich. Was nicht geht: die Urne mit nach Hause nehmen oder die Asche im eigenen Garten verstreuen — in Österreich gilt Bestattungspflicht auf einer dafür zugelassenen Fläche.

Grundsätzlich nein. Bestattungsrecht ist Landesrecht, und alle Bundesländer verlangen die Beisetzung auf einer dafür bestimmten Fläche — Friedhof oder eine behördlich zugelassene Bestattungsanlage. Ausnahmen sind selten und bewilligungspflichtig. Wer die Asche eines Angehörigen bei sich behalten möchte, hat zwei zulässige Wege: einen Erinnerungsdiamanten oder ein Schmuckstück mit einer geringen Menge Asche, wobei der übrige Teil regulär beigesetzt wird. Fragen Sie den Bestatter — er kennt die Regelung Ihres Bundeslandes.

In der Regel die Feuerbestattung mit Beisetzung in einer Urnennische. Nicht wegen der Einäscherung — die kostet zusätzlich — sondern weil die Urnenstelle deutlich weniger kostet als ein Erdgrab und weil Grabstein und Grabpflege entfallen oder klein ausfallen. Ist allerdings eine Familiengrabstelle vorhanden, kann die Erdbestattung günstiger sein.

Es muss der Wille des Verstorbenen feststellbar sein — durch eine schriftliche Verfügung, eine Vorsorgevereinbarung oder die Angabe der nächsten Angehörigen. Zusätzlich braucht das Krematorium die behördliche Freigabe, die auf der Totenbeschau beruht: bei unklarer Todesursache wird sie erst nach Klärung erteilt, weil eine Einäscherung Beweise vernichtet. Der Bestatter wickelt das ab.

Die Beisetzung der Asche in einer abbaubaren Urne auf einer eigens dafür zugelassenen Fläche: an einem Baum in einem Bestattungswald, auf einer Naturwiese, in manchen Regionen auch als Almwiesenbestattung. Voraussetzung ist immer die Einäscherung. Es gibt keine Grabpflege und meist keinen Grabstein, sondern eine kleine Kennzeichnung am Baum. Die Nutzungsgebühr wird oft für mehrere Jahrzehnte im Voraus bezahlt — dafür entfällt jede Verlängerung.

Ja, aber nicht in Österreich: das Land hat keine Küste und keine Meeresgewässer. Österreichische Bestatter arbeiten mit Reedereien an Nord- und Ostsee oder im Mittelmeer zusammen. Nach der Einäscherung wird die Urne dorthin überführt und dort beigesetzt, in einer wasserlöslichen Urne. Angehörige können mitfahren oder es dem Kapitän überlassen; im zweiten Fall bekommen sie die Position und einen Eintrag im Logbuch. Die Beisetzung in einem österreichischen See ist nicht zulässig.

Ja, und es ist der größte Gefallen, den man seinen Angehörigen tun kann. Möglich ist eine schriftliche Verfügung, eine Vorsorgevereinbarung beim Bestatter oder ein Vermerk im Testament. Wichtig ist, dass die Angehörigen wissen, wo das Schriftstück liegt — eine Verfügung in einer verschlossenen Schublade wird nach der Bestattung gefunden.

Das könnte Sie auch weiterbringen

Diese Seite gibt allgemeine Information. Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht: die neun Bundesländer haben eigene Leichen- und Bestattungsgesetze, und zusätzlich gilt die Friedhofsordnung des jeweiligen Trägers. Was in Ihrem Fall möglich ist, sagt Ihnen der Bestatter vor Ort oder die Gemeinde.

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