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Checkliste Todesfall

Wenn es gerade eben passiert ist

Drei Dinge sind jetzt zu tun. Alles andere hat Zeit bis morgen — wirklich alles andere.

  1. Einen Arzt verständigen. Zu Hause: Hausarzt, Ärztenotdienst oder die Rettung unter 144. Der Arzt stellt den Tod fest — ohne diese Totenbeschau darf niemand überführt werden. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.
  2. Die nächsten Angehörigen verständigen. Nicht alle auf einmal — die, die es zuerst wissen sollen.
  3. Einen Bestatter anrufen. Er übernimmt die Überführung und sagt Ihnen, was als Nächstes kommt. Rund um die Uhr erreichbar zu sein gehört zum Beruf.
Und was Sie heute nicht tun müssen: unterschreiben. Der Bestatter muss verständigt werden, damit die Überführung erfolgt — Angebot und Auftrag können bis morgen warten. Wer in der ersten Stunde unterschreibt, unterschreibt ungelesen. Kein seriöser Betrieb drängt darauf.

Die folgende Liste geht die Tage danach der Reihe nach durch. Sie ist zum Abhaken gedacht — auch, damit Sie am dritten Tag nachsehen können, was schon erledigt ist.

1

Am ersten Tag

sofort
2

Dokumente zusammensuchen

am ersten oder zweiten Tag
3

Bestattung besprechen

am zweiten oder dritten Tag
4

Ämter und Stellen verständigen

in der ersten und zweiten Woche
5

Nachlass

in den Wochen danach
6

An sich selbst denken

die ganze Zeit

Angebote von Bestattern in Ihrer Region

Sie teilen Ihren Bedarf mit. Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Bestattungsunternehmen in Ihrer Region weiter. Sie erhalten Angebote zum Vergleichen — kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Einen Arzt verständigen — zu Hause den Hausarzt, den Ärztenotdienst oder die Rettung unter 144. Ohne die Totenbeschau durch einen Arzt darf niemand überführt werden, das ist in allen Bundesländern so. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Danach die nächsten Angehörigen verständigen und erst dann einen Bestatter anrufen. Alles Weitere hat Zeit bis zum nächsten Tag.

Nein. Der Bestatter muss verständigt werden, damit die Überführung erfolgen kann — beauftragt und unterschrieben werden muss in dieser Stunde nichts. Nehmen Sie sich für Angebot und Vertrag den nächsten Tag. Wer in der ersten Stunde unterschreibt, unterschreibt ungelesen.

Amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners, Meldebestätigung und e-card. Dazu die Totenbeschaubescheinigung, die der Arzt ausstellt. Wenn etwas nicht zu finden ist: der Bestatter kann Urkunden beim Standesamt nachfordern, das kostet Zeit, nicht die Bestattung.

Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht, und die Fristen unterscheiden sich je Bundesland — in der Regel liegen zwischen Tod und Beisetzung oder Einäscherung wenige Tage. Der Bestatter kennt die Frist seines Landes und richtet den Ablauf danach. Für das Einholen eines zweiten Angebots ist in dieser Zeit fast immer Platz.

Den größten Teil übernimmt der Bestatter: die Meldung beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunde gehören zum üblichen Leistungsumfang. Was Sie selbst tun müssen, sind die Verständigungen, die auf Ihre Person laufen — Bank, Versicherungen, Pensionsversicherung, Vermieter, Verträge. Fragen Sie den Bestatter ausdrücklich, was er übernimmt: das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden.

Nach einem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht geführt; abgewickelt wird es von einem Notar als Gerichtskommissär. Sie müssen den Notar nicht selbst suchen — er wird zugeteilt und meldet sich bei den Angehörigen. Bei geringem Vermögen kann das Verfahren vereinfacht oder unterbleiben. Wichtig: das Konto des Verstorbenen ist bis zur Einantwortung gesperrt, laufende Zahlungen wie Miete müssen anders gelöst werden.

Zuerst der Nachlass (§ 549 ABGB), dann die Unterhaltspflichtigen, dann kann ein Antrag auf Übernahme beim Sozialamt der Gemeinde oder des Landes gestellt werden. Sprechen Sie die Lage beim Bestatter vor der Beauftragung offen an — wer den Auftrag unterschreibt, haftet persönlich, und seriöse Betriebe kennen die Möglichkeiten.

Für die Formalitäten: der Bestatter, das Standesamt der Gemeinde, der Notar. Für die Trauer: Hospiz- und Trauerbegleitungsangebote gibt es in jedem Bundesland, häufig kostenlos, oft über Caritas, Diakonie oder den Dachverband Hospiz Österreich. Für die Kostenfrage: die Arbeiterkammer berät kostenlos. Um Hilfe zu bitten ist kein Eingeständnis — die Zahl der Erledigungen nach einem Todesfall überfordert die meisten Menschen.

Das könnte Sie auch weiterbringen

Diese Checkliste gibt allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht: die neun Bundesländer haben eigene Leichen- und Bestattungsgesetze, die sich in Fristen und Formalitäten unterscheiden. Für den Einzelfall gilt, was Ihr Bestatter, Ihre Gemeinde und der zuständige Notar sagen.

Sie stehen gerade vor einem Todesfall?

Vieles auf dieser Liste erledigt das Bestattungsunternehmen mit Ihnen gemeinsam — Behördenwege, Sterbeurkunde, Überführung. Sie müssen nicht alles selbst wissen.

Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos an geprüfte Bestattungsunternehmen in Ihrer Region weiter. Diese melden sich direkt bei Ihnen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein und müssen sich für niemanden entscheiden.

Anfrage starten dauert etwa zwei Minuten

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