Bestattungskosten in Österreich
Eine Bestattung wird selten geplant. Sie wird in wenigen Tagen entschieden, von Menschen, die gerade jemanden verloren haben, über Beträge, die sonst zu den größten Ausgaben eines Jahres zählen. Diese Seite erklärt, woraus sich die Rechnung zusammensetzt — damit Sie wissen, worüber Sie entscheiden.
Zu den Beträgen auf dieser Seite
Es sind Anhaltspunkte, keine Preise. Was eine Bestattung tatsächlich kostet, hängt an Dingen, die von Ort zu Ort verschieden sind: den Friedhofsgebühren der Gemeinde, der Frage, ob eine Grabstelle schon vorhanden ist, dem Sarg, der Zahl der Trauergäste.
Zwei Bestattungen mit demselben Ablauf können sich um mehr als das Doppelte unterscheiden. Deshalb hilft nur eines: ein schriftliches Angebot mit aufgeschlüsselten Posten — und besser zwei oder drei davon, weil man einen Betrag erst beurteilen kann, wenn man einen zweiten daneben legt.
Woraus die Rechnung besteht
Eine Bestattungsrechnung hat drei Teile, und sie werden häufig vermischt. Das ist der wichtigste Punkt dieser Seite: nur der erste Teil ist die Leistung des Bestatters.
1. Leistung des Bestatters
Was der Betrieb selbst tut und liefert:
- Sarg oder Urne
- Abholung und Überführung
- Versorgung und Einkleidung
- Behördenwege, Drucksorten
- Organisation der Trauerfeier
- Beratung und Begleitung
Hier lässt sich vergleichen und entscheiden.
2. Fremdkosten
Fremde Rechnungen, die der Bestatter meist nur vorlegt:
- Friedhofsgebühren der Gemeinde
- Grabstelle und Graböffnung
- Krematorium bei Einäscherung
- Totenbeschau, Sterbeurkunde
- Pfarre oder Trauerredner
- Musik, Blumen, Traueranzeige
Kaum verhandelbar — aber sie sollten als Fremdkosten gekennzeichnet sein.
3. Kommt später
Steht selten im ersten Angebot und trifft dann doppelt:
- Grabstein und Beschriftung
- Grabeinfassung
- Grabpflege, laufend
- Verlängerung des Grabrechts
- Trauerkaffee
Ein Grabstein kann so viel kosten wie die halbe Bestattung.
Anhaltspunkte je Bestattungsart
Die Spannen sind bewusst weit. Sie enthalten die Leistung des Bestatters und die üblichen Fremdkosten, aber keinen Grabstein und keine Grabpflege. Wo der Betrag innerhalb der Spanne landet, entscheidet vor allem die Grabstelle.
| Bestattungsart | Anhaltspunkt | Was den Betrag treibt |
|---|---|---|
| Erdbestattung | € 4.000 – € 10.000 | Neue Grabstelle, Sarg in besserer Ausführung, Graböffnung, größere Trauerfeier. Ist eine Familiengrabstelle vorhanden, fällt der größte Posten weg. |
| Feuerbestattung | € 2.500 – € 6.000 | Die Einäscherung kostet zusätzlich, die Urnenstelle dafür deutlich weniger als ein Erdgrab. Eine Urnennische ist die günstigste Form der Beisetzung. |
| Naturbestattung | € 3.000 – € 6.500 | Einäscherung ist Voraussetzung. Die Gebühr für den Baum- oder Wiesenplatz ersetzt die Friedhofsgebühr und ist oft für viele Jahre im Voraus zu zahlen — dafür entfällt die Grabpflege. |
| Seebestattung | € 3.500 – € 7.000 | Österreich hat keine Küste: die Beisetzung erfolgt über einen Partner an Nord- oder Ostsee oder im Mittelmeer. Transport der Urne und Fahrt für Angehörige kommen dazu. |
| Erinnerungsdiamant | ab € 4.000, offen nach oben | Der Preis richtet sich nach Größe und Schliff des Steins und ist praktisch unbegrenzt. Zusätzlich ist eine Beisetzung der übrigen Asche nötig — die Kosten fallen also doppelt an. |
Die Posten im Einzelnen
Diese Aufstellung ist zum Danebenlegen gedacht: Angebot aufschlagen, Posten für Posten durchgehen. Wo eine Zeile fehlt, fragen Sie nach — sie kommt sonst später als Nachtrag.
| Posten | Anhaltspunkt | Wer bestimmt den Preis | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Sarg | € 800 – € 5.000 | Sie | Der größte frei wählbare Posten. Für eine Einäscherung genügt eine einfache Ausführung. |
| Urne | € 100 – € 1.000 | Sie | Für Natur- und Seebestattung ist eine abbaubare Urne vorgeschrieben — die kostet meist weniger. |
| Abholung, Versorgung, Überführung | € 400 – € 1.200 | Bestatter | Höher bei weiter Entfernung, nachts und an Wochenenden. Ein Sterbefall im Ausland ist ein eigenes Thema und deutlich teurer. |
| Einäscherung (Krematorium) | € 400 – € 900 | Krematorium | Fremdkosten, nicht verhandelbar. |
| Grabnutzung (10 Jahre und mehr) | € 500 – € 2.500 | Gemeinde / Pfarre | Der Posten mit den größten Unterschieden innerhalb Österreichs. Urnennische am unteren, Familiengrab am oberen Ende. |
| Beisetzung, Graböffnung, Friedhofsgebühren | € 500 – € 1.500 | Gemeinde / Pfarre | Fremdkosten. |
| Trauerfeier: Raum, Aufbahrung | € 200 – € 800 | Friedhof / Pfarre | Je nach Dauer und Raumgröße. |
| Trauerredner oder Pfarre | € 200 – € 1.000 | Redner / Pfarre | Eine freie Rede mit Vorgespräch kostet mehr als eine kurze Verabschiedung. |
| Musik | € 100 – € 500 | Musiker | Aufnahme statt Live-Musik kostet fast nichts. |
| Blumenschmuck | € 100 – € 500 | Sie | Frei bestimmbar und wird oft großzügig angesetzt. |
| Drucksorten, Traueranzeige | € 50 – € 500 | Sie / Zeitung | Eine Anzeige in einer Tageszeitung ist der teuerste Teil davon. |
| Behördenwege, Sterbeurkunden | € 100 – € 300 | Amt / Bestatter | Mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde gleich mitbestellen — Banken, Versicherungen und Notar brauchen je eine. |
| Grabstein mit Beschriftung | € 1.000 – € 5.000 | Steinmetz | Steht meist nicht im Bestattungsangebot. Kommt Wochen später als eigene Rechnung. |
| Grabpflege, je Jahr | € 50 – € 500 | Gärtner / Sie | Läuft, solange das Grab besteht. Über zwanzig Jahre der zweite große Posten. |
Spannen als Orientierung, keine Angebote. Wir betreiben ein junges Portal und haben noch keine eigene Auswertung über tatsächlich gelegte Angebote — sobald wir sie haben, steht sie hier.
Wo sich sparen lässt — und wo nicht
Hier liegt Geld
- Der Sarg. Der größte einzelne Posten, den Sie frei wählen. Zwischen einfacher und aufwendiger Ausführung liegen oft mehr als tausend Euro — sichtbar ist er wenige Stunden.
- Die Grabform. Urnennische statt Erdgrab verändert die Gesamtsumme mehr als jede andere Entscheidung, weil auch die Folgekosten wegfallen.
- Drucksorten und Traueranzeige. Wer die Angehörigen ohnehin persönlich verständigt, braucht die Zeitungsanzeige nicht.
- Blumen und Musik. Frei bestimmbar, wird oft großzügig angesetzt.
- Ein zweites Angebot. Die wirksamste Maßnahme überhaupt — nicht wegen des Verhandelns, sondern weil man einen Betrag erst beurteilen kann, wenn ein zweiter daneben liegt.
Hier nicht
- Friedhofsgebühren. Von der Gemeinde festgesetzt, für alle gleich.
- Totenbeschau und Sterbeurkunde. Amtliche Gebühren.
- Einäscherung. Der Preis kommt vom Krematorium, nicht vom Bestatter.
- Die Versorgung des Verstorbenen. Hier zu sparen heißt, an der Würde zu sparen. Das ist der eine Posten, bei dem der Preis nicht das Kriterium sein sollte.
- Die Zeit des Bestatters. Ein Betrieb, der nachts abholt, Behördenwege übernimmt und ruhig erklärt, arbeitet dafür. Der billigste Betrieb ist selten der, bei dem man sich hinterher gut behandelt fühlt.
Wer die Kosten trägt
- Der Nachlass. Nach § 549 ABGB werden die Kosten eines angemessenen Begräbnisses aus der Verlassenschaft berichtigt — vorrangig, noch vor den übrigen Forderungen an den Nachlass.
- Die Unterhaltspflichtigen. Reicht der Nachlass nicht, treffen die Kosten jene, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren — in der Regel Ehepartner und Kinder.
- Die öffentliche Hand. Ist auch dort nichts vorhanden, kann ein Antrag auf Übernahme beim Sozialamt der Gemeinde oder des Landes gestellt werden. Die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland — fragen Sie vor der Beauftragung nach, nicht danach.
Sieben Fragen an den Bestatter
Diese Fragen kosten fünf Minuten und ersparen die meisten Überraschungen. Wer sie stellt, wird nicht als misstrauisch gesehen — Bestatter kennen sie und beantworten sie gern.
- Bekomme ich ein schriftliches Angebot mit einzeln ausgewiesenen Posten?
- Welche Posten sind Fremdkosten (Friedhof, Krematorium, Amt) und welche Ihre Leistung?
- Was ist im Angebot nicht enthalten? Insbesondere Grabstein, Grabeinfassung, Grabpflege, Trauerkaffee.
- Was kostet die Grabstelle, für wie viele Jahre, und was kostet die Verlängerung später?
- Gibt es eine einfachere Ausführung desselben Ablaufs — und was würde die kosten?
- Wann ist zu zahlen, und ist Ratenzahlung möglich, wenn der Nachlass noch nicht abgewickelt ist?
- Bis wann kann ich Entscheidungen noch ändern, ohne dass Kosten entstehen?
Mehrere Angebote, ein Formular
Sie teilen Ihren Bedarf mit. Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Bestattungsunternehmen in Ihrer Region weiter. Sie erhalten Angebote zum Vergleichen — kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zu den Kosten
Eine belastbare Durchschnittszahl für Österreich gibt es nicht, weil die Friedhofsgebühren von Gemeinde zu Gemeinde stark verschieden sind und in einem Fall eine Grabstelle neu erworben werden muss und im anderen nicht. Als Anhaltspunkt: eine einfache Feuerbestattung ohne neue Grabstelle liegt häufig zwischen 2.500 und 4.000 Euro, eine Erdbestattung mit neuer Grabstelle, Grabstein und Trauerfeier deutlich darüber. Verlässlich ist nur ein schriftliches Angebot mit einzeln ausgewiesenen Posten.
Zuerst der Nachlass: nach § 549 ABGB werden die Kosten eines angemessenen Begräbnisses aus der Verlassenschaft berichtigt — vorrangig, noch vor den übrigen Forderungen. Reicht der Nachlass nicht, treffen die Kosten jene Personen, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren, in der Regel also Ehepartner und Kinder. Ist auch dort nichts vorhanden, kann ein Antrag beim Sozialamt der Gemeinde oder des Landes gestellt werden.
Wichtig: Wer den Auftrag beim Bestatter unterschreibt, haftet dem Bestatter gegenüber persönlich — auch wenn er das Geld später aus dem Nachlass ersetzt bekommt.
Eine allgemeine staatliche Sterbegeldleistung der Sozialversicherung gibt es nicht mehr. Es kann aber im Einzelfall Zuschüsse geben: aus einem Kollektivvertrag, von einer Betriebspensionskasse, aus einer privaten Sterbeversicherung, in manchen Gemeinden und Bundesländern aus Sozialmitteln. Das ist beim Dienstgeber, bei der Gemeinde und beim Sozialamt zu erfragen — pauschal lässt es sich nicht sagen, weil es je nach Bundesland und Vertrag verschieden ist.
Meistens ja, aber nicht wegen der Einäscherung — die kostet selbst Geld. Der Unterschied liegt bei der Grabstelle: ein Urnengrab oder eine Urnennische ist kleiner, günstiger und kürzer zu bezahlen als ein Erdgrab, und der Sarg für eine Einäscherung ist einfacher. Ist allerdings eine Familiengrabstelle vorhanden, kann die Erdbestattung im Einzelfall billiger sein, weil keine neue Grabstelle nötig ist.
An drei Dingen. Erstens: die Posten sind einzeln ausgewiesen — Sarg, Einäscherung, Friedhofsgebühren, Überführung, Behördenwege, Blumen, Drucksorten. Eine Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung ist nicht vergleichbar. Zweitens: Fremdkosten (Friedhof, Krematorium, Standesamt) sind als solche gekennzeichnet und nicht mit dem eigenen Aufschlag vermischt. Drittens: es steht darin, was nicht enthalten ist. Grabstein und Grabpflege sind die häufigsten Nachträge.
Nein. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer sehen Fristen für Beisetzung oder Einäscherung vor, meist einige Tage, und der Bestatter kennt die Frist seines Landes. Für ein zweites Angebot ist in dieser Zeit fast immer Platz. Wer am Telefon gedrängt wird, sofort zu unterschreiben, hat einen Grund mehr, ein zweites Angebot einzuholen.
Die Grabstelle ist kein Kauf, sondern ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit — je nach Friedhof zehn Jahre oder länger, danach verlängerbar. Die Gebühren setzt der Friedhofsträger fest, meist die Gemeinde oder eine Pfarre, und sie unterscheiden sich innerhalb Österreichs erheblich. Diese Gebühren zahlt man an den Friedhof, nicht an den Bestatter; der Bestatter legt sie oft nur vor. Nach Ablauf der Zeit ist zu entscheiden: verlängern oder auflassen.
Ja. Möglich ist eine Bestattungsvorsorge beim Bestatter, in der Wünsche und Kosten festgehalten werden, häufig mit einem Treuhandkonto oder einer Versicherung als Absicherung. Der Vorteil ist nicht nur das Geld: die Angehörigen müssen dann nicht in den ersten Stunden Entscheidungen über vierstellige Beträge treffen. Prüfen Sie dabei, wie das Geld gesichert ist und was bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder bei einer Insolvenz des Bestatters geschieht.
Das könnte Sie auch weiterbringen
Diese Seite gibt allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestattungsrecht ist in Österreich Landesrecht: die neun Bundesländer haben eigene Leichen- und Bestattungsgesetze, die sich in Fristen und Formalitäten unterscheiden. Für den Einzelfall gilt, was Ihr Bestatter, Ihre Gemeinde und der zuständige Notar sagen.
- Die Rechnung hat drei Teile: Leistung des Bestatters, Fremdkosten, Folgekosten. Nur der erste ist verhandelbar.
- Den größten Unterschied macht die Grabstelle, nicht die Bestattungsart.
- Grabstein und Grabpflege stehen selten im ersten Angebot.
- Kosten gehen zuerst zulasten des Nachlasses (§ 549 ABGB) — wer unterschreibt, haftet aber persönlich.
- Ein zweites Angebot ist die wirksamste Maßnahme.
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Dann ist die Checkliste der bessere Anfang — sie sagt, was in den ersten Stunden zu tun ist.
Zur ChecklisteSie stehen gerade vor einem Todesfall?
Die Zahlen oben sind Anhaltspunkte. Was eine Bestattung in Ihrem Fall wirklich kostet, sagt Ihnen nur ein Angebot aus Ihrer Region — und dafür brauchen Sie keinen Vertrag mit uns.
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